Auswandern: Vollmacht ausstellen
Auswandern: Vollmacht ausstellen

Auswandern: Vollmacht ausstellen

Es gibt ja viele Situationen, die sich relativ schwer regeln lassen, wenn man im Ausland ist – vielleicht hat man vor der Ausreise vergessen, bestimmte Dinge zu erledigen, oder es ergeben sich Situationen, die man vorher nicht Bedacht hat. Hier kann es sinnvoll sein, einer vertrauten Person eine Vollmacht für bestimmte Situationen oder sogar eine Generalvollmacht auszustellen, bevor man sich für längere Zeit ins Ausland aufmacht. Auf meiner Suche im Netzt bin ich auf verschiedene Mustertexte für eine Generalvollmacht gestoßen. So, wie ich es verstanden habe, reicht es in der Regel, den Vollmachtstext zu unterschreiben und der bevollmächtigten Person zu übergeben, eine notarielle Beurkundung ist nicht notwendig – außer man möchte, dass sich die Vollmacht auch auf die Regelung von z.B. Erbschaftsangelegenheiten oder auf die Regelung von Grundstücksangelegenheiten (Kauf, Verkauf, etc.) erstreckt – in diesem Fall ist eine notarielle Beurkundung notwendig.

Eine Generalvollmacht könnte so aussehen (ohne Gewähr, ich habe sie in einem Forum gefunden!):

Ich, der unterzeichnete

Herr Rene Mustermann,

geboren am ….,

wohnhaft Musterstraße 3 in Musterhausen

erteile hiermit

Frau Frieda Musterfrau,

geboren am ………..,

wohnhaft Musterstraße 4 in Musterhausen,

Generalvollmacht.

Die Bevollmächtigte ist berechtigt, sämtliche Angelegenheiten für mich wahrzunehmen. Sie ist befugt, für mich in gesetzlicher Weise ohne Einschränkung jede rechtlich relevante Handlung vorzunehmen, die von mir und mir gegenüber nach dem Gesetz vorgenommen werden kann, und zwar mit derselben Wirkung, wie wenn ich selbst gehandelt hätte.

Die Vollmacht umfaßt das Recht, insbesondere

– mich gegenüber Gerichten, Behörden, sonstigen öffentlichen Stellen und Privatpersonen gerichtlich wie außergerichtlich zu vertreten sowie alle Prozeßhandlungen für mich vorzunehmen;

– bewegliche Sachen, Grundstücke und Rechte für mich zu erwerben oder zu veräußern;

– Zahlungen oder Wertgegenstände für mich anzunehmen, zu quittieren oder Zahlungen vorzunehmen;

– dingliche Rechte jeglicher Art an Grundstücken oder anderen Rechten zu bestellen, zu übertragen, zu kündigen oder aufzugeben;

– mich in Nachlaßangelegenheiten umfänglich zu vertreten, Kündigungen von Todes wegen anzufechten oder anzuerkennen, Erbschaften anzunehmen oder auszuschlagen sowie alle Handlungen vorzunehmen, die zur vollständigen Regelung von Nachlässen und zur Teilung erforderlich oder förderlich sind.

Die Vollmacht schließt die Befreiung der Bevollmächtigten von den Beschränkungen des § 181 BGB ein.

Die Bevollmächtigte ist ferner berechtigt, im Einzelfall Untervollmacht zu erteilen.

Diese Vollmacht gilt über meinen Tod hinaus. Die Vollmacht kann jederzeit von mir oder nach meinem Ableben von meinen Erben widerrufen werden.

Punkte, die man noch in die Vollmacht aufnehmen könnte:
– Kopie des eigenen Reisepasses oder Personalausweises anfügen
– Vermerk in der Vollmacht, dass sich der Bevollmächtigte bei der Regelung von Geschäften ausweisen muss
– Entbindung der Behörden von der Schweigepflicht gegenüber dem Bevollmächtigten
– Evt. Gesundheitsvollmacht mit einfügen (Was passiert im Krankheitsfall?)

Habt ihr eine Vollmacht für Eure Reise erstellt?

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