Auswandern nach Dubai: Auto abmelden und Autoversicherung
Auswandern nach Dubai: Auto abmelden und Autoversicherung

Auswandern nach Dubai: Auto abmelden und Autoversicherung

Die letzten Schritte…bald ist Abflug!

Nach ein bisschen Grübelei habe ich heute mein Auto abgemeldet – die Grübelei hatte vorallem den Grund, dass ich mich nicht entschließen konnte, mein Auto sofort zu verkaufen. Ich habe es in den letzten Tagen noch genutzt – und sollte ich in ein paar Monaten doch wieder hier landen, weil es in Dubai nicht so läuft, wie es sollte, dann wäre es doch schön, wenigstens noch mein Auto hier zu haben (wenn ich schon alles andere verkauft und verschenkt habe…) Also habe ich mich bei meiner Versicherung schlau gemacht, welche Möglichkeiten es gibt:

a) Auto beim Zulassungsamt abmelden – das Auto darf nach der Abmeldung nicht mehr im öffentlichen Straßenraum bewegt werden oder parken! Darum vorher überlegen, wo man das Auto abstellen kann (z.B. private Garage oder privater Parkplatz, z.B. angemietet (Achtung bei privaten Parkplätzen, die von einer Mietergemeinschaft genutzt werden – hier evt. mit dem Vermieter vorher sprechen) + die Autoversicherung kündigen. Vorteil: Keine laufenden Kosten während des Auslandaufenthaltens ABER Nachteil: Wenn das Auto doch verkauft werden soll, müsste man ein Kurzzeitkennzeichen beantragen (Also Kurzzulassung vom Amt, die 5 Tage gültig ist + Kennzeichen drucken) + Versicherung (ca. 77 Euro für 5 Tage bei der DEVK), damit Probefahrten, etc. gemacht werden können. Irgendwie doof…besonders, wenn man das Auto nicht in den 5 Tagen vermittelt bekommt….und vielleicht eine Woche oder zwei Wochen später wieder los muss, um eine Kurzzeitzulassung zu besorgen.

b) Auto abmelden – aber die Versicherung nicht kündigen, sondern in eine Ruheversicherung umwandeln – laut Auskunft der DEVK ist diese kostenlos und bis zu 18 Monaten gültig. Soll das Auto verkauft werden, kann die Versicherung – da ich ja nicht selber im Land sein werde – auf einen Verwandten ersten Grades übertragen und aktiviert werden und das Auto auch auf diese Person angemeldet werden. Dann ist das Auto wieder ganz normal registriert und die Teilnahme am Straßenverkehr, etc.ist problemlos möglich. So spart man evt. mehrfaches Anmelden mit Kurzzeitkennzeichen + jedes Mal das Geld für die Versicherung. Andererseits muss man aber auch abwägen, dass, angenommen, der Fahrer bei einer Probefahrt baut einen Unfall, sich dieser in Fall a) auf die Schadensfreiheitsklasse des Fahrers, in Fall b) auf die Schadensfreiheitsklasse desjenigen auswirken kann, auf den das Auto versichert ist.

Ob man Lösung A oder B favorisiert, kann man in jedem Fall nach der Abmeldung entscheiden – wichtig ist nur, die Autoversicherung rechtzeitig (also VOR Abmeldung, bzw. ZUR Abmeldung) darüber zu informieren, dass man die Ruheversicherung nutzen will.

Die grobe Reihenfolge ist auf jeden Fall:

– Wissen, wo man das Auto über längere Zeit abstellen kann + darf
– Auto abstellen
– Versicherung informieren, dass man Ruheversicherung wünscht
– Mit den Kennzeichen und Papieren zum Amt, um das Auto abzumelden

Ich plane erstmal Lösung B…und wer weiß, vielleicht kommts ja auch ganz anders, mein Auto ist jedenfalls erstmal in guten Händen.

 

Kommentar verfassen